Aktuelle Preisliste
Die angeführten Preise für die Doppelzimmer verstehen sich pro Person/Übernachtung inklusive Frühstück.
Für die Ferienwohnungen beziehen sich die Preise pro Tag (2 Personen).
Für die Ferienwohnungen beziehen sich die Preise pro Tag (2 Personen).
Preise 2024 | Saison | |
---|---|---|
Schwalbennest (ca. 50m²) | 65,00€ - 68,00€ | |
Morgensonne (ca. 45m²) | 65,00€ - 68,00€ | |
Adlerhorst (ca. 50m²) | 65,00€ - 68,00€ | |
Doppelzimmer Ahorn (ca. 12m²) | 32,00€ - 34,00€ | |
Doppelzimmer Birke (ca. 12m²) | 33,00€ - 35,00€ |
Ergänzende Infos zu den Preisen
Informationen zur Ortstaxe
Mit 1. Jänner 2014 wird in Südtirol die Ortstaxe eingeführt.
Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt. Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben.
Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit. Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Für Betriebe mit Urlaub auf dem Bauernhof beträgt die Ortstaxe € 2,10 pro Person/Tag.
SÜDTIROL GUEST PASS
- Die angegebenen Preise verstehen sich je Tag bei einem Mindestaufenthalt von 3 Tagen. Im Preis enthalten sind: Strom, Warmwasser, Heizung, Bettwäsche Handtücher, Sat TV sowie Endreinigung.
- Der Preis für die Ferienwohnungen bezieht sich auf 2 Personen.
Für jede zusätzliche Person von 3 bis 7 Jahren werden pro Tag 9,00€ von 8 bis 11 Jahren 11,00 € und ab 12 Jahren werden täglich 14,00€ dazugerechnet. - Kinder bis zu 3 Jahren sind frei.
- Frühstück auf Wunsch:
6,00€ pro Kind (3 bis 7 Jahre), 8,00€ pro Kind (8 bis 11 Jahre) und 12,00€ pro Erwachsenen (ab 12 Jahre)
- Wir bitten um Verständnis das im Haus nicht geraucht werden darf.
- Die Zimmer oder Ferienwohnungen können ab 15.00 Uhr bezogen werden.
- Am Abreisetag bitten wir Sie die Räumlichkeiten um 10.00 Uhr freizugeben.
- Wir erlauben uns ein Angeld von 100,00€ zu berechnen.
NEU 2024 Südtirol Guest Pass:
Den Vinschgau und das ganze Südtirol unbegrenzt und kostengünstig entdecken.
Mit den Südtirol Guest Pass ermöglichen wir Ihnen die kostenlose Nutzung der Vinschger Bahn und aller anderen öffentlichen Verkehrsmittel in Südtirol. Bei Vorlage vom Südtirol Guest Pass erhalten Sie zudem Ermäßigungen bei Seilbahnen, Museen und Freizeiteinrichtungen.
Wir händigen Ihnen den Südtirol Guest Pass am Tag Ihrer Anreise aus und diese hat Gültigkeit für Ihren gesamten Aufenthalt.
Stornobedingungen
- Bei Stornierungen bis zu 3 Monate vor Urlaubsantritt entstehen keine Stornokosten. Es wird nur das Angeld einbehalten.
- Ab 3 Monate bis 1 Monat vor Urlaubsantritt 40% des Buchungswertes.
- Ab 1 Monat bis zu einer Woche vor Urlaubsantritt verrechnen wir 70 % des gebuchten Aufenthalts
- 1 Woche vor Urlaubsantritt berechnen wir 90% des vereinbarten Betrages.
- Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise wird der vereinbarte Preis für die gesamte Reservierungszeit voll berechnet.
Stornierung bei COVID 19:
Wir bieten eine kurzfristige Stornierung an, sollte sich die Situation bis zu Ihrem Reiseantritt verändern. Wenn Reisewarnungen ausgesprochen werden, wenn Ihnen zu Hause nach dem Urlaub eine Quarantäne droht oder wenn der Grenzverkehr erschwert wird, können Sie selbstverständlich kurzfristig Ihren Urlaub kostenlos stornieren.
Informationen zur Ortstaxe
Mit 1. Jänner 2014 wird in Südtirol die Ortstaxe eingeführt.
Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt. Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben.
Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit. Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Für Betriebe mit Urlaub auf dem Bauernhof beträgt die Ortstaxe € 2,10 pro Person/Tag.
SÜDTIROL GUEST PASS
- Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
- Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
- Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info